Hallo, irgendwo habe ich mal gelesen, dass man die Zahnspangenkosten oder Behandlungskosten bei der Steuer mit geltend machen kann. - Stimmt das? - Das wäre ja in dem Fall interessant, in dem die KK mir das nicht bezahlt, oder? Wie läuft das? - Müssen dann möglichst viele Posten innerhalb eines Jahres abgerechnet werden, damit sich das lohnt? Bei mir sind nun rund 1000 € letztes Jahr angefallen und dieses Jahr werden es vielleicht 700€. Hätte der ZA das lieber alles auf dieses Jahr rechnen sollen? Lg Ophelia
Ja, geht unter "außergewöhnliche Belastung". Auch die einfache Fahrt zum KFO kann abgesetzt werden. Du musst allerdings im jeweiligen Jahr über ein bestimmten Prozentsatz Deines Gehaltes kommen. Das ist abhängig vom Familienstand. Also möglichst viel in einem Jahr ausgeben. Auch sonstige Arzt- oder Medikamentenrechnungen zählen m.E. dazu.
wow, meine ZA für die ZS ist 50 km entfernt. Falls ich da alle 4 Wochen hinmuss... und wenn ich grad nicht arbeite, weil ich in Elternzeit bin? Dann zahl ich grad keine Steuern, weil ich keine Einnahmen habe, wie ungünstig. Geht das dann nicht bei den Steuern meines Mannes runter?