Darf man einen Retainer bei einem neuen Arzt erstellen lassen?

Dieses Thema im Forum "Retention" wurde erstellt von Timmm, 6 Februar 2016.

  1. Timmm

    Timmm New Member

    Hallo,
    ich habe ein riesen Problem. Ich hab eine abgeschlossene Behandlung hinter mir und bin seit ca. 1 Jahr in der Retentionsphase. Als Retainer habe ich einen Plattenapparat bekommen. Vor 4 Monaten ist mir ein Stück Draht hinten links am Backenzahn abgebrochen (die Spange ist alt+wurde vorher noch als aktive Platte verwendet). Ich habe es dann zur Reparatur gegeben, aber sie war danach zu eng, hat stark gedrückt und Sprang immer wieder raus. Nach einigen Biege-Versuchen, wurde ein neuer Abdruck gemacht und die kaputte Klammer noch einmal neu gemacht. Dieses mal wurde aber auch an dem benachbarten Draht etwas gemacht. Er wurde ein wenig nach vorne gebogen, wodurch es unangenehm war. Ich trug sie trotzdem 2 Wochen. Ich hatte das Gefühl, dass etwas nicht stimmte, mein Biss fühlte sich komisch an (so als ob die Zähne zu weit außen waren) und ich bin dann noch einmal zu ihr gegangen. Sie schnitt die Klammer raus (die die nach vorne gebogen wurde) und korrigierte nun diese Stelle neu. Es wurde aber nicht besser. Jede neue Klammer hatte im Vergleich zur vorherigen einen stärkere Neigung nach unten. Ich habe das Gefühl, dass es mit jeder Korrektur schlimmer wird und habe überlegt, ob ich nicht den Arzt wechseln sollte. Es sind immerhin schon 4 Monate vergangen...

    Ich wollte mit vom neuen Kfo eine Tiefziehschiene mit dem Modell machen lassen, dass bei der 1. Korrektur verwendet wurde (weil ich bei den anderen das gefühl habe, dass sich da was verschoben hat).
    Meine Frage wäre daher, ob das überhaupt möglich ist... Kann ein neuer KFO meine Akte und vor allem meine Modelle anfordern? Was muss ich bei so einem Wechsel beachten ? hat jemand das selbe Problem gehabt?
     
  2. Arthur

    Arthur Member

    Also ich denke das es nach einer abgeschlossenen aktiven Behandlung kein Problem sein sollte, den KFO zu wechseln. Grundsätzlich muß es ja sowieso die Möglichkeit geben. Zum Beispiel bei Umzug oder wen der KFO die Praxis aufgibt. Hast du mal bei einem anderen KFO angefragt? Mehr als nein sagen können die nicht.
     
  3. Timmm

    Timmm New Member

    Hab ich. Ich habe auch einen Termin bekommen... Ich weiß aber nicht, ob er auch alle Modelle von Ihr bekommen kann. Gibt es da eine gesetzliche Regelung?
    Ich denke nämlich, dass meine aktuelle KFO etwas beleidigt sein wird.
     
  4. Arthur

    Arthur Member

    Dazu kann ich dir keine auskunft geben, aber ob deine KFO beleidigt ist, das ist dabei nicht wirklich erheblich, es sei denn du willst noch mal da hin. Wenn du ansonsten einen Arzt wechselst müssen andere Ärzte meines Wissens Akten und Material das von dir angefordert wird auch aushändigen, Röntgenbilder etc. Es handelt sich ja schließlich um deine Daten. Einiges wird die Alte KFO sicher für ihr Archiv brauchen, aber zumindest Kopien muß sie von den Unterlagen aushändigen. Wie das mit den Modellen ist kann ich dir nicht sagen, auch nicht ob überhaupt die Modelle alle noch existieren oder ob die z.T. schon entsorgt sind.
    Hat der neue KFO sich dazu geäußert, das er die Unterlagen und Modelle überhaupt braucht? Im Zweifel weiß der Neue sicher ob, und wenn ja, wie er die benötigten Unterlagen bekommen kann.
     
  5. Timmm

    Timmm New Member

    Nei ich hab nur mit der Frau am Empfang telefoniert. Genaueres haben wir noch nicht besprochen.
    Ich hoffe aber, dass die Abdrücke noch da sind und auch mitgegeben werden, denn sonst wüsste ich nicht, wie der neue KFO die Schiene anfertigen sollte, da mein Zahnarzt meinte, dass meine Zähne (so wie sie im moment stehen) nicht mehr 100%tig korrekt sind.
     
  6. joda

    joda Well-Known Member

    Die Modelle gehören i.d.R. dem Arzt und er muß sie nicht herausgeben. Anders sieht es mit den Röntgenbildern aus, von denen Dir Kopien zustehen (kostenpflichtig). Da die Behandlng abgeschlossen ist, weiß ich nicht, ob da ein Anspruch auf die Behandlnfsunterlagen besteht. Es ist aber auch relativ egal, denn mit den alten Modellen wirst Du eh nichts mehr anfangen können. Deine Zähne haben sicher vermutlich durch das ganze hin und her bereits so weit wieder verschoben, so daß Tiefziehschienen von diesen Modellen sicher nicht passen werden. Hier wird der neue KFO sicher neue Modelle brauchen. Er sichert dann eben den aktuellen Stand. Falls die Verschiebung bereits wieder zu stark ist, dann müsste erneut etwas aktiv behandelt werden. Das wäre dann angesichts dessen, daß Du volljährig bist, und die Behandlung abgeschlossen ist, reine Privatsache. Die Krankenkasse zahlt da leider nicht. Das müsste aber der KFO entscheiden, was da notwendig ist und wie das am besten realisiert wird. Ggf. kann es ja auch so bleiben. Mit reiner Retention hat das dann aber nichts zu tun. Hast Du denn zusätzlich noch feste Retainer in OK und UK von Eckzahn zu Eckzahn?
     
  7. Arthur

    Arthur Member

    In der Zeit digitalen Röntens sollte es kein Problem sein ein Röntgenbild per E-Mail an den anderen Arzt zu schicken (ob es da besondere Verschlüsselung gibt weiß ich nicht) oder per CD einfach mit zu geben. So macht es zumindest mein Zahnarzt, und verlangt dafür auch keine Gebühr.
    Ich würde vermuten, das ein anderer KFO auch ungerne auf Material zurückgreifen würde, das nicht mehr passt. Gehe einfach mal hin zu dem KFO und es wird sich schon ergeben. Ich wünsche dir, das der Neue das Problem schnell und günstig beheben kann.
     
  8. Dewdrop

    Dewdrop New Member

    Da in Deutschland die freie Arztwahl herrscht, kannst du selbstverständlich deinen KFO wechseln - zu jeder Behandlungszeit.
    Die Krankenkassen machen dies (und müssen auch!) ohne Probleme mit und um die Anforderung der diagnostischen Mittel ist in der Regel deine neue KFO-Praxis zuständig und du musst dich darum gar nicht kümmern. Da es ja allerdings um die Sicherung der Zahnstellung geht und deine alte Platte ja scheinbar sowieso nicht richtig passt, wird die neue Praxis vermutlich nochmal eigene Abdrücke (und evtl. Fotos) von dir anfertigen. Röntgenbilder müssen in jedem Fall an dich oder direkt an die neue Praxis übermittelt werden - insofern du nicht schriftlich verweigert hast das diese Daten an andere Ärzte weitergegeben werden dürfen.

    Lieben Gruß
    Dewdrop
     

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