Hallo! <br />Hab grad' folgendes "Problem": Bei Behandlungsbeginn vor drei Jahren hat meine Krankenkasse in ihrer Zusage zur teilweisen Kostenübernahme meiner Zahnspange als letzten Satz geschrieben dass "in der Regel die Dauer der Behandlung mit drei Jahren ausreichend ist". Da mein KFO in ihrem Behandlungplan damals als voraussichtliche Behandlungsdauer 2-3 Jahre angegeben hat, habe ich mir bei diesem Satz nicht viel gedacht. <br />Jetzt habe ich mein 3. Behandlungsjahr abgeschlossen und werde wohl noch ein 4. anhängen müssen. Wie würdet ihr die Aussage der Krankenkasse verstehen? Dass sie kein 4. Jahr zahlen wird? Dass triftige Gründe vorliegen müssen, wenn ich auch für das 4. Jahr eine teilweise Kostenübernahme haben will? <br />lG, Karin