Nochmal Fragen zur KFO-Auswahl

Dieses Thema im Forum "Allgemeines Forum" wurde erstellt von Woelfin, 8 Juli 2007.

  1. Woelfin

    Woelfin New Member

    Hallo,

    wie gestern berichtet http://www.zahnspangen.cc/forum/index.php?action=v thread&forum=3&topic=895
    möchte ich noch einmal eine KFO-Behandlung angehen, und bin jetzt auf der Suche nach einem Behandler.

    Erster Schritt ist ja sicher das Beratungsgespräch (normalerweise kostenlos?) wo man einen persönlichen Eindruck von Behandler und Praxis bekommt und erste Aussagen zu Behandlungsmöglichkeiten.

    Wenn der KFO sich da nicht gleich disqualifiziert, werden im nächsten Schritt dann Röntgenbilder, Abdrücke etc. gemacht, die bezahlt werden müssen (bin 29) und auf deren Basis der Arzt den (verbindlichen?) Behandlungs- und Kostenplan erstellt. An Preisen für diese Diagnose hab ich was zwischen 250 und 300 EUR gelesen, kommt das hin?

    Nun zu meiner Frage: es wird ja empfohlen, sich einen zweiten (evtl auch dritten) Behandlungs- und Kostenplan einzuholen, weil die Preise doch sehr schwanken können.

    Lässt man sich dazu dann vom ersten KFO die Röntgenbilder etc. aushändigen, und gibt sie dem nächsten zur Beurteilung? Oder bestehen die eher darauf, ihr eigenen Untersuchungen zu machen, zb weil es verschiedene Verfahren gibt und sie evtl. auf ein anderes spezialisiert sind?

    Ich würd mir schon gern verschiedene Meinungen einholen, aber dafür schon 600 bis 1000EUR liegenzulassen wär doch ziemlich heftig...

    Wie seid ihr vorgegangen bei der Auswahl?
    Lieben Dank für eure Erfahrungsberichte.
     
  2. wellness80

    wellness80 New Member

    Behandlungs - bzw. Kostenplan waren bei mir umsonst! Musste den Kostenvoranschlag (mitenthalten der Behandlungsplan) erst dann unterschreiben und er wurde verbindlich, als ich mich entschlossen habe die Behandlung dort durchzuführen.

    Dazu gesagt, hatte mein KFO schon Abdrücke und Bilder von früher von mir. Weil ich als Kind schon in einer KFO war dort.
     
  3. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    Dazu gesagt, hatte mein KFO schon Abdrücke und Bilder von früher von mir. Weil ich als Kind schon in einer KFO war dort.

    Genau das ist eben das, was beim Erstellen der HKP Kosten versursacht, deswegen kostet der HKP meist 200-300€.

    Lässt man sich dazu dann vom ersten KFO die Röntgenbilder etc. aushändigen, und gibt sie dem nächsten zur Beurteilung? Oder bestehen die eher darauf, ihr eigenen Untersuchungen zu machen, zb weil es verschiedene Verfahren gibt und sie evtl. auf ein anderes spezialisiert sind?

    Tja, das ist immer so ein Problem, KFOs rücken sie Sachen nicht gerne raus. Eigentlich reicht es aber sich beim KFO vorzustellen und dann kann man schon sich ein recht gutes Urteil bilden. Dafür braucht man nicht unbedingt einen HKP und Abdrücke und so. Hingehen, sich ein Bild vom KFO machen und noch einen oder zwei weitere aussuchen und dann entscheiden. Bei dem macht man dann auch den HKP und die ganzen Unterlagen.
     
  4. Woelfin

    Woelfin New Member

    Eigentlich reicht es aber sich beim KFO vorzustellen und dann kann man schon sich ein recht gutes Urteil bilden. Dafür braucht man nicht unbedingt einen HKP und Abdrücke und so

    Danke für eure Antworten.
    Wahrscheinlich geh ich etwas zu verkrampft an die Sache ran... ich will mich halt nicht noch mal 3 Jahr für nichts und wieder nichts quälen müssen, zumal ich diesmal die Kosten komplett selbst trage.

    Und es ist sicher wichtig, dass man einen positiven Eindruck hat und sich gut aufgehoben fühlt, aber zu beurteilen, ob auch der Kostenvoranschlag im Rahmen ist, trau ich mir als Laie nicht zu. Da fände ich einen zweiten zum Vergleich schon sehr hilfreich. Ich zahl ja gern auch ein bisschen mehr, wenn der Arzt ansonsten überzeugt, mag mich aber nicht ausnehmen lassen.

    Darf der Arzt denn die Herausgabe der Bilder überhaupt verweigern? Ehrlich gesagt finde ich, dass es nicht gerade für den KFO spricht, wenn er sich dagegen sträubt... Wenn er gut ist, braucht er eine zweite Meinung eigentlich nicht zu fürchten.
     
  5. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    Darf der Arzt denn die Herausgabe der Bilder überhaupt verweigern?

    Nein, verweigern darf er die nicht. Aber unnötig in die Länge ziehen kann er das, bis er die rausgibt.

    Ehrlich gesagt finde ich, dass es nicht gerade für den KFO spricht, wenn er sich dagegen sträubt... Wenn er gut ist, braucht er eine zweite Meinung eigentlich nicht zu fürchten.

    Soweit die Theorie. Wenn Du einen solchen KFO findest, kannst Du sicher sein, dass Du auch keinen zweiten mehr brauchst :).
     
  6. Dr_No

    Dr_No Member

    Darf der Arzt denn die Herausgabe der Bilder überhaupt verweigern?
    Der Sache liegt ein kleiner Denkfehler zu Grunde.
    Die Bilder und Modelle gehören dem Arzt. Du bezahlst lediglich für deren Anfertigung. Das ist ein Unterschied !
    Der Sinn ist der, dass der Arzt verpflichtet ist Röntgenbilder 10 Jahre und Gipsmodelle bis 3 Jahre nach Behandlungsabschluß aufzubewahren.
    Du kannst mir glauben, das macht keiner gerne und freiwillig, ist aber vom Gesetzgeber so gefordert.
    Wenn du nun einfach so die Bilder/Modelle mitnehmen würdest und es zum Streitfall kommen würde hat der Arzt keine Unterlagen mehr. Schlechte Karten dann.
     
  7. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    Aber ein anderer KFO kann von dem alten KFO die Unterlagen anfordern.

    Irgendwie sagt da auch jeder was anderes - die einen sagen, es sind die Unterlagen des Patienten und der Arzt darf die Herausgabe nicht verweigern, die anderen behaupten das Gegenteil :-/. Und eine Behandlung hätte in dem Fall ja noch nicht stattgefunden - also auch kein Grund die Unterlagen zu behalten...oder?
     
  8. Iris

    Iris New Member

    Die leidige Geschichte mit den Behandlungsunterlagen...:(
    Die Frage, wem die Behandlungsunterlagen gehören, wird von jedem anders beantwortet. Sicher ist:
    -Der Arzt muss die Behandlungsunterlagen (Kopie oder Original) 10 Jahre aufbewahren.
    -Der Patient hat ein Recht auf Kopien der Behandlungsunterlagen.
     

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