Muss KFO Behandlungsplan an Patienten aushändigen?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines Forum" wurde erstellt von Nicki, 20 Januar 2009.

  1. Nicki

    Nicki New Member

    Hallo!

    Habe bei meinem KFO bereits Abdrücke, Röntgen, Fotos, etc. erstellen lassen. Heute war mein zweites Gespräch, wo ich u.a. Behandlungseinwilligung, Ärztliche Aufklärung unterschreiben sollte. (Habe ich mir einstweilen mit nach Hause genommen)

    Jedenfalls habe ich sie dann nach meinem Behandlungsplan gefragt, ob ich den sehen bzw. mit nach Hause nehmen darf. Sagte sie nur drauf, dass sie den nicht aus der Hand gibt, weil sie den nur für sich selbst erstellt hat und sie den an die Krankenkasse schickt. An den Patienten wird der Plan jedoch nicht ausgehändigt, da ich ja damit zu nem anderen KFO gehen kann, wo dann die Behandlung fortgesetzt werden könnte. Da bin ich ein bissi stutzig geworden... Wie siehts da aus, muss sie mir den Plan zeigen, wenn ich das wünsche?!

    Ich weiß ja überhaupt nix... Ich weiß nicht welche Zahnfehlstellung ich habe, habe keine genaue Kostenaufstellung, nix!!

    Habe nur einen fixen Preis fürs erste Behandlungsjahr...

    Dann fragte ich sie noch ob sie auch Speed Brackets, Damon3 oder in-ovation-c anbietet. Und ob es denn schon andere Patienten gab, die diese selbstligierenden Systeme haben wollten.
    Sagte sie nur dass sie bisher keine Patienten hatte, die sowas haben wollten. Die kriegen alle die normalen Brackets aus Metall oder Keramik mit den Gummis. Find ich irgendwie seltsam, dass ich die erste bin, die Speed Brackets haben möchte... Sie kann Speed Brackets und in-ovation-c besorgen, nur wird das alles teurer. Is klar, wusste ich bereits... Die Damon3 jedoch nicht, da meinte sie nur grinsend dass sie nicht alles für gut hält, was auf dem Markt ist! Mehr hat sie dazu nicht gesagt... Ok soll so sein...
    Komisch is auch dass sie diese selbstligierenden Systeme selber noch nicht angewendet hat. Obwohls ja im prinzip wurscht sein sollte, da ja alles geklebt wird...

    Bin jetzt irgendwie verunsichert... Und weiß nicht, ob ich dort weiterhin in Behandlung bleiben soll...

    Was meint ihr? Besonders was die Sache mit dem Behandlungsplan betrifft?

    Über Antworten würde ich mich freuen!

    Danke und lg
    Nicki
     
  2. Lenalina

    Lenalina New Member

    wenn dir der kfo keine auskunft über die behandlung machen will wäre ich auf alle fälle stutzig. normalerweise wird schon alles genau erklärt was zu tun ist und wo die fehler sind. die vorteile der bh, usw....
    die damon3 zu verwenden ist nicht so einfach und somit bleiben viele kfos beim "alten" system. da gibt es nur für jeden zahn ein bracket, sogar bänder werden noch vielfach verwendet wie ich in den beiträgen gelesen habe. beim damon3z.B. gibt es verschiedene neigungswinkel der brackets in der front und es gibt mehr möglichkeiten individuell zu behandeln. auch für die kfos etwas schwieriger anzuwenden
    schau mal bei der konkurrenz rein und informiere dich, wenn nicht, lasse dir wenigstens genau deine fehlstellung erklären, andere kfos sehen diese auch und brauchen nicht extra die unterlagen dieser kfo
     
  3. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    Die Frage ist doch eher, ob der KFO die Unterlagen aushändigen muss, wenn man sie haben möchte. Ich lese hier auch oft, dass KFOs sich weigern die Unterlagen herauszugeben, wenn man zum Beispiel wechseln möchte oder sich eine Zweitmeinung einholen, aber nicht unbedingt zwei Mal die Erstunterlagen bezahlen möchte.

    So richtig habe ich dazu noch keine Antwort gefunden, oft geht es allerdings recht problemlos, wenn der neue KFO die Unterlagen anfordert, dem Patienten selber händigt man sie aber ungern aus.
     
  4. sweet_Dreamy

    sweet_Dreamy New Member

    Also soweit ich das kenne hat jeder Patient das Recht in SEINE Unterlagen einsehen darf und dann kannste ja auch ne Kopie anfordern... ansonsten würde ich bei der Krankenkasse anrufen und nach deren Exemplar fragen in Kopie...Also ich finde es unmöglich, dass sie dir keine Papiere aushändigen will
     
  5. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    ansonsten würde ich bei der Krankenkasse anrufen und nach deren Exemplar fragen in Kopie
    Wenn Du Selbstzahler bist, ist das Schwierig :). Und meistens ist man das, wenn man die Unterlagen haben möchte, weil man es dann selber bezahlen muss. Kopie...mmh, aber die ist auch nicht sooo günstig (das Röntgenbild zumindest) und Abdrücke usw. kann man so schlecht kopieren :).

    Edit:
    Ich sehe gerade, dass es dem Threadstarter wirklich um den Behandlungsplan ging und nicht um die Diagnoseunterlagen...war wohl doch ein bisschen früh heute morgen :). Der Behandlungsplan muss meines Erachtens auf jeden Fall dem Patienten ausgehändigt werden, der muss doch wissen, was mit ihm geschieht.

    Dennoch würde mich interessieren, was mit den Diagnoseunterlagen ist, wenn man denn doch mal wechseln möchte.
     
  6. LiFreak

    LiFreak New Member

    Jeder Patient hat recht auf Einsicht aller Unterlagen und darf sie sogar mitnehmen (das Original). Der Arzt kann aber dann bei nicht vorliegenden oder fehlenden Unterlagen die Behandlung verweigern oder die Neuerstellung der Unterlagen in Rechnung stellen. Ich hatte da mal einen kleinen Streit mit meinem Hausarzt bei dem ich jetzt nicht mehr bin.

    PS: So hatte mir das mal einer erklärt aber ob das jetzt immer noch so ist kann ich nicht 100% sagen.
     
  7. Lenalina

    Lenalina New Member

    normalerweise, wenn der patient wechseln möchte werden die unterlagen, sprich fotos, gipsmodelle und röntgenbilder mitgegeben. der patient hat ja schließlich dafür bezahlt und wenn er die bh wo anders machen möchte ist das sein recht. wäre ja schön blöd alles nochmals machen zu müssen.
    der behandlungsplan selbst ist bei jedem kfo unterschiedlich. anhand der unterlagen kann jeder kfo die fehlstellungen sehen und seinen eigenen plan erstellen. wenn es nicht eine zu extreme fehlstellung ist, wo man auch operieren muss ist der plan in 5min gemacht.
    wenn aber schon begonnen wurde mit der bh ist es nicht mehr so leicht. wegen der verschiedenen methoden. da müssen schon gute gründe vorliegen um zu wechseln. meist ist es die ewige erfolglosigkeit der bh oder der patient ist umgezogen.
     
  8. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    der patient hat ja schließlich dafür bezahlt und wenn er die bh wo anders machen möchte ist das sein recht.

    Naja, aber normalerweise heißt es immer, dass Unterlagen und Geräte Eigentum des KFOs sind. Also MUSS der KFOs das aushändigen oder KANN er nur?
     
  9. Lenalina

    Lenalina New Member

    die unterlagen selbst sagen noch nichts über die bh aus. wenn man für etwas bezahlt kann man es auch mitnehmen. bei uns war das noch nie ein problem. die röntgenbilder zB werden am ende der bh für den zahnarzt mitgegeben. wenn die patienten wollen können sie auch die fotos haben und die modelle doubliert.
    die geräte selbst werden eh nicht mehr bei anderen angewendet, das wäre doch eklig, somit finde ich gehören sie den patienten und er kann damit machen was er will. ob tragen oder nicht, und zum schluss zum familienalbum dazulegen;-)
     
  10. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    die unterlagen selbst sagen noch nichts über die bh aus. wenn man für etwas bezahlt kann man es auch mitnehmen. bei uns war das noch nie ein problem.

    Das beantwortet meine Frage leider immernoch nicht. MUSS der KFO aushändigen oder KANN er?

    die röntgenbilder zB werden am ende der bh für den zahnarzt mitgegeben.

    Aber der KFO muss doch meines Wissens nach die Unterlagen sowieso noch 10 Jahre nach Behandlungsabschluss aufbewahren. Also macht Ihr dann Kopien davon und gebt die dem Patienten mit?

    das wäre doch eklig, somit finde ich gehören sie den patienten und er kann damit machen was er will. ob tragen oder nicht

    Sorry, wenn ich darauf jetzt so rumreite - mir geht es wirklich um die rechtliche Seite. Die Geräte gehören dem KFO (dass die nicht wiederverwendet werden ist wohl klar) insofern kann man nicht darauf bestehen oder?

    Hintergrund der Fragerei ist Folgender: Hier taucht öfter mal der Fall auf, dass ein zukünftiger Patient seine Unterlagen zwar schon bei KFO A hat erstellen lassen (und entsprechend Geld dafür bezahlt hat) nun möchte er mit den Unterlagen noch zu einem anderen KFO B um ebenfalls einen Behandlungsplan erstellen zu lassen (nur um zu vergleichen, muss noch nicht heißen, dass der auch wirklich wechseln möchte). KFO A weigert sich aber die Erstunterlagen (es geht nur um Abdrücke, Röntgen usw. NICHT um den Behandlungsplan selber) herauszugeben. Was kann man dem Patienten sagen...ist der KFO verpflichtet sie rauszugeben?
     
  11. Lenalina

    Lenalina New Member

    meines wissens muss der kfo die unterlagen auch dem patienten mitgeben. ich werde mich nochmals informieren in unserer praxis wegen dem rechtlichen. es geht ja auch darum dass man mit den unterlagen kein betriebsgeheimnis los wird wenn man sie mitgibt. bie einigen kfos habe ich schonmitbekommen dass sie die unterlagen nicht gern weggeben, weil sie angst haben eine "geldquelle" zu verlieren.
    wir haben die fotos und röntgenbilder im computer gespeichert und können sie ausdrucken und mitgeben. sowie auch die fernröntgenanalyse, die vom computer ausgerechnet wurde.
    die geräte kann man sehr wohl mitnehmen, ganz verstehe ich die sache nicht..gibt es tatsächlich fälle, wo der kfo die geräte wieder zurückhaben möchte?? am altmetall kann es wohl nicht liegen!?
    wenn man die sache aus der sicht des kfos betrachtet gibt dieser die unterlagen heraus, wenn er seriös ist. es ist ja großteils eine privatwirtschaft, in der ein patient ein recht drauf hat vergleiche zu machen. wenn der kfo von sich überzeugt ist eine gute arbeit zu leisten hat er keine angst von der konkurrenz und er will das beste für seine patienten. ich persönlich finde es eine unverschämtheit wenn sich ein kfo weigert die unterlagen dem patienten zu geben. und dieser bei jedem neue unterlagen erstellen muss und logischerweise auch zigmal dafür bezahlen.
    wobei ich den kfo verstehen kann dass sie nicht gern weggegeben werden sind die modelle. wenn sie der patient mitnimmt und womöglich diese kaputtgehn(ist ja nur gips) muss er sie halt neu machen auf eigene rechnung des patienten. aber das ist dann nicht das problem des kfos...
    zuammenfassend: der kfo hat meiner ansicht nach die pflicht dem patienten die unterlagen mitzugeben.
     
  12. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    <em>.gibt es tatsächlich fälle, wo der kfo die geräte wieder zurückhaben möchte??</em><br />Nein, ich habe zumindest noch nicht davon gehört. Es ging mir mehr um die Theorie :).<br /><br /><em>der kfo hat meiner ansicht nach die pflicht dem patienten die unterlagen mitzugeben.</em><br />Es wäre schön. wenn Du das nochmal abklären könntest - würde mich wirklich interessieren.<br /><br /><em>wenn der kfo von sich überzeugt ist eine gute arbeit zu leisten hat er keine angst von der konkurrenz und er will das beste für seine patienten</em><br />Das sind scheinbar nicht alle, deswegen werden dem Patienten auch mal "Stolpersteine" in den Weg gelegt.<br /><br />Als ich mal (in einem anderen Forum) jemandem geraten habe sich normalerweise mindestens zwei KFOs anzuhören zu seinem Problem, hat mir ein freundlicher KFO - per PN - geschrieben, dass es durchaus nicht Standard wäre sich mehrere Meinungen anzuhören und irgendwie hat ihm das nicht gefallen.<br /><br />Ich habe die Vermutung. dass schon einige KFOs Angst vor der Konkurrenz haben, gerade wenn's um Nicht-Kassenpatienten geht, denn die bringen ja auch das meiste Geld :).
     
  13. Spinne

    Spinne New Member

    Hallo
    Jeder hat das Recht in seine Unterlagen Einsicht zu haben.
    Also laß es Dir zeigen. Du darft auch eine Kopie machen!!!!!
    LG
     
  14. Lenalina

    Lenalina New Member

    <em>Ich habe die Vermutung. dass schon einige KFOs Angst vor der Konkurrenz haben, gerade wenn's um Nicht-Kassenpatienten geht, denn die bringen ja auch das meiste Geld :).</em><br />das vermute ich auch dass das der hauptgrund ist die unterlagen nicht weiterzugeben. eigentlich ist das auch nur eine dienstleistung an menschen, mehr nicht. warum sollte man bei allem anderen vergleiche machen dürfen und bei einem kfo nicht? es gibt so viele quacksalber die patienten ausnehmen, es mag schon jeder seine eigenen vorstellungen von behandlungsmethoden haben, aber wenn es nur ums geldmachen geht und nicht mehr im sinne des patienten gehandelt wird, finde ich das schlichtweg eine schweinerei. es passiert leider viel zu oft.
     
  15. Nicki

    Nicki New Member

    Hallo!

    vielen dank erstmal für die vielen antworten!! :)

    Wie gesagt, sie wollt mir den behandlungsplan nicht geben, da ich ja damit zu nem anderen kfo gehen könnte...

    Am Behandlungsplan selbst, steht doch alles drauf, angefangen von der fehlstellung, wie, wo, was wann, bis hin zur genauen kostenaufstellung, oder ist das falsch? denn genau soetwas möchte ich haben... und bekomme es bei diesem kfo nicht! ich habe diese ganze sache erstmal auf eis gelegt, denn mit dieser aussage hat sie sich selber disqualifiziert... ich mein, es is ja schließlich mein kiefer und mein recht, dass ich erfahre, was da mit mir geschieht...

    ich hätt halt gern gewusst, wies da rechtlich aussieht... ob sie mir das geben/zeigen muss, wenn ich drauf bestehe oder eben nicht...

    und wisst ihr zufällig wies jetzt aussieht, wenn ich die weitere behandlung abbreche... (brackets wurden ja noch nicht geklebt, es wurden nur mal röntgen, fotos, abdrücke gemacht)
    das werd ich sicherlich bezahlen müssen, gehören diese dinge dann mir? denn mit dem abdruck, fernröntgen kann ich doch zu nem anderen kfo gehen... und anhand dessen können die mir ja dann genaueres sagen... behandlungsdauer, kosten etc... außerdem mag ich nicht 5 mal beim abdruck machen sitzen gg

    ps: ich weiß zb dass das fernröntgen dem patient gehört!! das MUSS er dir zurückgeben!
     
  16. Lenalina

    Lenalina New Member

    so, jetzt habe ich nachgefragt bei uns in der praxis: die unterlagen müssen mitgegeben werden wenn der patient es wünscht. weil er dfür bezahlt hat und das noch nichts mit der eigentlichen bh zu tun hat.
    über die fehlstellung muss auch mit dem patienten gesprochen werden, man darf eigentlich alles wissen was man will. das passiert meist bei einem gespräch nachdem die unterlagen ausgewertet wurden.
    auch wünsche werden meist in dem gespräch geäußert, zB die art der brackets. es soll auch ein beratungsgespräch sein.
    zum schluss noch: die geräte gehören dem patienten. sie können immer mitgegeben werden, außer man könnte sich damit gesundheitlichen schaden zuziehn....dazu fällt mir aber kein bsp ein
     
  17. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    Dankeschön.

    die geräte gehören dem patienten. sie können immer mitgegeben werden,

    Komisch - steht das bei Euch nicht auf den Plänen, dass die Geraäte dem KFO gehören?

    @Niki
    das werd ich sicherlich bezahlen müssen, gehören diese dinge dann mir?
    Hast Du Dir die Antworten auch durchgelesen? Genau darüber haben Lenalina und ich die ganze Zeit diskutiert.
     
  18. Lenalina

    Lenalina New Member

    nein, das steht bei uns nicht drauf. wie gesagt, ich sehe auch null sinn darin. vielleicht passen die patienten dann besser darauf auf...keine ahnung
     
  19. LiFreak

    LiFreak New Member

    Diese alten Geräte die schon mal bei einem Patienten im Einsatz war darf doch der KFO gar nicht mehr verwenden. Ich habe auf der Arbeit oft mit Medizintechnik (Zahntechnik) zu tun und es gibt da sehr strenge Auflagen in Sachen Reinigung und Sterilität. Diese Auflagen kann man bei Geräten die schon mal im Einsatz waren nicht mehr Garantieren.
     
  20. Masi

    Masi Moderator Mitarbeiter

    Mein KFO hat mal zu einem anderen Patienten gesagt, dass er die Geräte aufhebt und wenn man sie später nochmal benötigen sollte, dass man dieses Gerät nochmal benützen kann um Kosten zu sparen.

    Masi
     

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