Bio Bite Corrector / Elastics

Dieses Thema im Forum 'Feste Zahnspangen' wurde von Mac1977 gestartet, 24 Juli 2014.

  1. Imp

    Imp Member

    Okay, dass ihr bei derselben Versicherung seid, ist natürlich ein Argument. Trotzdem ist die Bearbeitung bestimmt auch vom einzelnen Bearbeiter abhängig.

    Da gehe ich vollkommen mit. Bei Omnia war es ja wohl auch so, dass der Zahnarzt Angaben gemacht hat, die von der Versicherung nicht angefordert wurden, letztendlich aber dann zur Ablehnung geführt haben. Dabei sollte es auch im Interesse des Arztes sein, dass der Patient die entsprechende Zuzahlung bekommt, um die Behandlung durchführen zu lassen.
     
  2. Mac1977

    Mac1977 Member

    Hallo allerseits,

    es ist ja schön das ihr euch über meinen Fall so schön unterhaltet, jedoch liest man im Internet von meiner Gesellschaft auch Dinge von Fällen die bis zu 6 Monaten dauerten.

    Ich denke das es in unserem Bürokratismus und Bananenrepublik abhängig vom Sachbearbeiter ist wie schnell man an sein Ziel kommt, denn warum:
    - hat die Zusatzversicherung nicht von Anbeginn an gleich alle notwendigen Unterlagen, Schweigepflichtsentbindungen mitgesandt damit ich gleich alles unterschreiben kann (dabei bat ich sie sogar darum dies zu tun) etc.?
    - hat die Zusatzversicherung dem KFO oder der Zahnärztin nicht geschrieben das es abseits des Postweges auch der schnellere Faxweg getan hätte?
    - hat die Zusatzversicherung um sich von Anbeginn an versch. Schreiben zu sparen nach unterschriebener Schweigepflichtsentbindung nicht parallel ihre Anfragen an KFO und Zahnärztin gestellt?

    Das eigentliche Problem an OPs ist in meinen Augen, dass es wohl immer noch so scheint als könnte im Erw. Alter nichts mehr mit Spange korrigiert werden da sich angeblich nichts mehr "umbaut" am Knochengerüst. Mein Hausarzt, Physio-/Osteopath bestätigten mir das Gegenteil NUR das vieles nicht mehr so schnell geht... der Knochen wächst nicht natürlich nicht mehr aber diverse andere Sachen wie Sehnen, Muskeln uvm. lässt sich sehr wohl auch im Erw. Alter noch ändern.
    Im weiteren ist für einen KFO es ein leichteres den evtl. schwierigeren Teil einer Behandlung mit OP zu bestreiten als Überlegungen und Methoden anzustreben wie sie auch ohne OP möglich sind.

    Ist es im allgemeinen nicht auch komisch warum viele KFO bei Kindern oder Jugendlichen nach einer angeblich erfolgreich abgeschlossenen KFO Behandlung keinerlei Retention anbieten, einsetzen, einkleben oder wie auch immer?
    Der Beste Patient ist der, der nie gesund wird UND da sich Zähne wieder verschieben und verdrehen können ist der Jugendliche Patient natürlich der Patient der im Erw. Alter wieder kommt.
    Mein KFO hat z.B. im Erstgespräch von einer nächtlichen Lebenslangen Retention gesprochen...AHA dachte ich mir.

    Nun nochmals eine kurze Zusammenfassung:
    - ich besuchte 4 KFO wovon 3 KFO meinten ich müsse eine OP machen. 2 KFO von den 3 hätten den UK nach vorne gesetzt, der/die 3. KFO hätte meinen Gaumen durch eine OP anstelle des UK operieren lassen. Nun haben wir 4 KFO mit 3 Meinungen und Einen der meinte "gut dann versuchen wir es eben ohne OP" .... was will er denn anderes sagen als das. Eine OP ist in gewisser Hinsicht auch ein Versuch da auch hier nichts garantiert wird.
    - als ich dann den 4 KFO fand der es ohne OP mit Klasse II Apparaturen hinbekommen möchte hielt ich Rücksprache mit meiner Zahnärztin die den eigentlichen Grund darin sah das sie bezüglich meiner Zähne nichts machen würde... der Grund für die KFO Behandlung aber meiner rückgelagerter UK mit schmalem OK ist.
    - mein KFO erwähnte im HKP nur das ich eine OP ablehne sowie die medizinische Notwendigkeit der Behandlung, nicht das er mir eine OP empfohlen hätte oder dies der Einzige Weg sei.
    - meine Zahnärztin erhielt ein für sie seltsames Schreiben da sie für Behandlungsmethoden etc. von vor drei Jahren befragt wurde (wohl um auszuschließen ob damals BEVOR ich die Versicherung abgeschlossen habe eine KFO Behandlung im Gespräch war. Wäre sie das gewesen kann die Vers. evtl. einen Rückzug machen).
    - da ich erst auf anraten einer HNO Ärztin zwecks Schnarchen und einem in ihrem Augen zu weit rückgelagerten UK auf das Thema KFO aufmerksam gemacht wurde bin ich nun da wo ich bin....

    Bei einer medizinischen Notwendigkeit MUSS lt. AGB die Gesellschaft bei Erwachsenen prinzipiell in allen KIG Stufen zahlen da die KK hier keinerlei Leistung erbringt. Der Ausweg der Gesellschaft wäre dass ich vor Abschluss der Vers. eine KFO Behandlung empfohlen bekommen hätte WAS ich aber definitiv nie bekam, selbst als jugendlicher nicht.
    Als jugendlicher wäre es mir ehrlich gesagt lieber gewesen denn als Erwachsener läuft man selten mit Spange herum... nur dann wenn es der Gesundheit dient und das tut es.

    Habe heute nochmals meine Gesellschaft tel. kontaktiert, wurde drei mal verbunden und erhielt dann die Aussage das ich binnen 7 Werktagen sicher Bescheid bekäme.

    Dann warte ich wieder mal noch 9 Tage inkl. Wochenende und hoffe bald positiv zu hören.

    VG
     
  3. Mac1977

    Mac1977 Member

    Hallo nochmals....

    da ich nun ja angeblich in 7 Werk bzw. 9 Kalendertagen Bescheid bekommen soll habe ich mich kurzer Hand dazu entschlossen entsprechende Termine beim KFO zu vereinbaren.
    Da dieser im August eh in Urlaub ist beginnt das Ganze nun am 22.09. mit dem Einsetzen der Separiergummis, am 25.09. werden dann die Bänder für die GNE angepasst und die zwei Mikroimplantate eingesetzt und am 29.09. wird dann die GNE eingesetzt, die dann für 3 Monate
    dort verbleiben soll.

    Ich frage mich nur ob nach der aktiven GNE Phase evtl. im UK bereits Brackets gesetzt werden oder ob alles erst nach der Entnahme der GNE kommen wird?!

    Schönen Tag noch...

    VG
     
  4. joda

    joda Well-Known Member

    Das sind dann aber sicher die Ausnahmen. Mir haben mehrere Mitarbeiter eine Regelbearbeitungszeit von 6 Wochen genannt. Zudem mußt Du bedenken, daß man im Netz meist nur die negativen Dinge findet, weil die Leute diese eher schildern, um ihrem Ärger Luft zu machen.

    Das ist der Grund, warum ich Dor vorher geschrieben hatte, was alles benötigt wird.

    Die Versicherungen wollen die Unterlagen i.d.R. im Original haben. Fax ist nur in Aisnahmefällen eine Option. Auch die Leistungsanträge müssen später auf dem Postweg eingereicht werden.

    Es wird sicher eine Mischung aus allem sein. Natürlich ist es für den KFO mit OP oft einfacher und schneller. Vielen Patienten ist die OP auch recht, wenn es dadurch schneller geht. Aber auch wenn vieles möglich ist, so geht eben auch nicht alles. Bei gewissen Dingen hast Du ohne OP keine Chance. Und es ist auch immer eine Sache, wie der jeweilige Körper reagiert. Bei den einen geht es ohne, bei anderen nicht.

    Dazu kommen aber auch die Fälle, bei denen die Eltern nicht bereit sind, für feste Retainer zu zahlen und die Kinder die losen Retainer nicht tragen wollen. Das sind auch mehr Fälle, als man denkt.

    Und genau das ist der Knackpunkt. Wenn die Behandlung hauptsächlich auf die Kieferstellung abzielt und die Zahnstellung soweit paßt, dann wird die PZV natürlich hellhörig und wird alles versuchen, die Leistung auf die KK abzuwälzen. Da könnte dann z.B. argumentiert werden, daß man keine Erfolgsaussichten ohne OP sieht. Wenn das der Gutachter so sieht, dann ist es egal, wir Dein KFO das sieht. Und im Übrigen ist es auch egal, ob damals von einer KFO-Behandlung die Rede war. Sollte vor Abschluß der PZV die Diagnose gestellt worden sein, daß mir der Kieferstellung o.Ä. etwas nicht stimmt, dann wäre der Versicherungsfall eingetreten und Du hättest keinen Leistungsanspruch.

    War das vor Abschluß der PZV?

    Nochmal, es reicht die Diagnose. Es bedarf keiner Behandlungsempfehlung! Und mit der "medizinischen Notwendigkeit" ist es leider nicht so einfach. Sofern ein Leistungsanspruch besteht, zahl die Versicherungm wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Diese stellt aber der Versichrungsgutachter fest und sie ist nicht automatisch gegeben. Für z.B. kosmetische Korrekturen würde nicht gezahlt, ebenso dann, wenn es keine echte KFO-Sache ist, sondern eine rein Chirurgische, dann wäre die KK zuständig.

    Versteh mich bitte nicht falsch, ich bin voll auf Deiner Seite und verstehe Dich sehr gut, aber ich befürchte, daß die Versicherung die Leistungszusage nicht erteilen wird. Wenn alles so klar wäre, wie Du schreibst, dann hättest Du längst eine Zusage. Auch liegen alles Schreiben Deiner Ärzte ja schon lange genug vor. Man wird die medizinische Notwendigkeit in Bezug auf KFO ablehnen und den Erfolg ohne OP die Kieferstellung zu beeinflussen bezweifeln und alles an die KK abwälzen. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich in diesem Punkt irre. Aber normalerweise sind die deutlich schneller, wenn es keine Probleme gibt.

    Gruß

    joda
     
  5. joda

    joda Well-Known Member

    Erstmal freut mich das, aber das könnte vertragsrechtliche Probleme geben. Was machst Du, wenn die Versicherung die Zusage nicht erteilt und ablehnt? Du wolltest/konntest ja die Behandlung nur machen, wenn Du nicht alles selber zahlen mußt. Formal bist Du aber einen Behandlungsvertrag eingegangen.... Hast Du schon unterschrieben, wobei auch eine mündliche Zusage bindend ist? Gibt es eine Ausstiegsklausel?

    Das handhabt jeder KFO anders. Manche setzen sogar die OK-Brackets zusammen mit der GNE ein und trennen nur den Bogen zwischen den 1ern. Normalerweise wird man aber warten. Mit der GNE hast Du schon genug im Mund und wenn es wie bei Dir um die Kieferstellung geht und die Zahnstellung soweit paßt, dann bringen Dir die UK-Brackets alleine nicht viel.

    Gruß

    joda
     
  6. Imp

    Imp Member

    Ich bin auch immer wieder überrascht, wenn ich lese, dass sich einige KFO vor schwierigeren Behandlungen drücken wollen, indem sie sagen dies oder jenes ginge nicht oder die Behandlung gleich ganz ablehnen. Interessieren würde mich bei diesen Fällen ja, ob nach einer Behandlung bei einem anderen KFO, der es sich zugetraut hat, dann auch das erwartete Ergebnis rausgekommen ist. Leider liest man darüber nicht immer was.

    Diese Aussage halte ich dann doch für zu kritisch. Natürlich wollen und müssen KFO auch Geld verdienen, aber nur deswegen würde ich den meisten nicht unterstellen, zum Unwohl des Patienten zu handeln. Es mag solche Fälle geben, aber ich halte sie für die Ausnahme. Ich glaube, da wird stattdessen schon eher mal versucht, einige Zusatzleistungen zu verkaufen.

    Das denke ich auch. Dennoch gibt es solche Ausnahmefälle, und auch wenn man nicht damit rechnet, ein solcher zu sein, so trifft es doch mal den einen oder anderen.

    Das kann ich bspw. gar nicht verstehen. Eine OP ist immer ein Eingriff mit erhöhtem Risiko. Dem würde ich mir nicht aussetzen, wenn es noch andere erfolgversprechende Alternativen gibt. Okay, die Geldfrage mag in dem Fall noch den einen oder anderen dazu bewegen, aber auch das würde ich vorher gut abwägen.

    Das kann ich mir sogar noch am ehesten vorstellen.

    Hmm, aber Kieferstellungen können auch mittels KFO verändert werden – bis zu einem gewissen Grad. Auf den könnte es ankommen. Wahrscheinlich zählt dann am Ende die allgemeine Lehrmeinung.

    Das klingt jetzt aber doch ein bisschen arg nach einem Blick in die Kristallkugel: „Man wird...“ Natürlich besteht diese Möglichkeit, aber das jetzt schon mit solcher Bestimmtheit zu sagen, ist schon mutig!

    Also, wenn man telefonisch einen Termin vereinbart und ihn dann aus nachvollziehbaren Gründen rechtzeitig vorher wieder absagt, haben die Ärzte normalerweise kein Problem damit. Was für einen Vertrag muss man denn noch unterschreiben? Ich habe bisher nur für den Erhalt des HKP eine Unterschriftszeile bekommen, und selbst die habe ich noch nicht unterschrieben. Natürlich mache ich das aber noch beim nächsten Termin.
     
  7. joda

    joda Well-Known Member

    ...und die des Gutachters, dem man in solchen Fällen leider "ausgeliefert" ist.

    Und so war es auch gemeint. Ich möchte Mac nur darauf hinweise, daß trotz all seines Engagements auch immer die Möglichkeit einer Ablehnung besteht. Und die Zeit spielt leider gegen ihn. Wäre alles so klar und einfach, dann hätte er die Zusage vermutlich längst....

    Wenn Du eine Behandlung bei einem KFO beginnst, dann gehst Du ein Vertragsverhältnis ein. Bei Jugendlichen kommt die Kostenübernahmezusage i.d.R. von der der KK. Da Erwachsene meist Selbstzahler sind, muß der KFO natürlich auch hier etwas in der Hand haben. Hierzu mußt Du als Patient i.d.R. den HKP oder einen ähnlichen Vertrag unterschreiben. Würde mich wundern, wenn das bei Dir anders ist. Ist nichts anderes, als wenn Du einen Handwerker bestellst. Er erstellt ein Angebot und Du unterschreibst dann die Auftragsbestätigung. Damit ist der Vertrag dann zustande gekommen. Der von Dir angesprochenen Terminvereinbarung und etwaigen Absage geht natürlich das Schließen eines Vertragsverhältnisses voraus und die Leistung wird dann ja such später noch erbracht. Im Fall von Mac wäre es dann aber ggf. eine komplette Absage. Der KFO muß sich ja auf irgendetwas berufen können, wenn er seine Forderungen geltend macht will.

    Gruß

    joda
     
  8. Imp

    Imp Member

    Ich habe jetzt extra nochmal nachgesehen. Am Ende meines HKP ist eine Unterschriftzeile, aber im Grunde ist nicht ganz klar, was man da eigentlich konkret unterschreibt. Weiter oben steht zwar: „Der Zahlungspflichtige bestätigt, eine Ausfertigung dieses Heil- und Kostenplanes erhalten zu haben.“ Aber das ist nur ein Absatz von mehreren im Abschnitt Hinweise. Unterschreibt man nun den Erhalt, oder gibt man mit der Unterschrift sein Einverständnis zur dort aufgeführten Behandlung? Wie auch immer, dass man erbrachte Leistungen zu zahlen hat, ist ja klar. Aber ich muss doch auch die Behandlung abbrechen können.

    Kann man das wirklich so vergleichen? Einen Auftrag kann ich doch ggf. auch stornieren, wenn noch keine Leistung erbracht wurde. Normalerweise ist es bei Ärzten auch kein Problem, solange man früh genug Bescheid gibt, so dass sie den Termin noch anderweitig vergeben können. Es entsteht ihnen ja dann auch kein Ausfall.
     
  9. joda

    joda Well-Known Member

    Das kommt auf die Formulierung an, allerdings würde eine reine Erhaltsbestätigung wenig Sinn machen. Normalerweise willigst Du mit der Unterschrift in die im HKP geplante Behandlung ein. Sicher wird es einen Passus geben, in dem darauf hingewiesen wird, daß ggf. je nach Behandlungsverlauf vom HKP abgewichen werden kann und die Überschreitung der geplanten Kosten um einen gewissen Prozentsatz inbegriffen ist, bei weiterer Überschreitung aber eine neue Vereinbarung getroffen werden muß.

    Und klar kannst Du eine Behandlung abbrechen. Allerdings mußt Du dem KFO die bis dahin erbrachten Leistungen zahlen.

    Es ist ein Unterschied, ob Du eine Behandlung abbrichst, eine zugesagte Behandlung nicht antrittst oder nur einen Termin absagst. Erbrachte Leistungen sind immer zu vergüten. Auch die Erstberatung und die Erstellung des HKP erzeugt Kosten. Und ja, im Groben kann man das vergleichen, natürlich gibt es verschiedene Vertragsformen (Werkvertrag, Dienstvertrag). Würde hier etwas zu weit führe, einfach mal googlen. Fakt ist, der Arzt möchte Sicherheit, daß der Patient zahlt und im Gegenzug möchte der Patient Sicherheit, bis zu welcher Summe abgerechnet kann. Im Prinzip eine völlig normale Geschäftsbeziehung.

    Gruß

    joda
     
  10. Imp

    Imp Member

    Ersteres ja, letzteres nicht: „Dieser Heil- und Kostenplan beruht auf den derzeitigen Erkenntnissen und muss den geänderten Verhältnissen angepasst werden, wenn sich während der Behandlung zur Zeit noch nicht vorhersehbare Befunde und Umstände ergeben, die eine Änderung des Steigerungssatzes angezeigt sein lassen. Auch bei tariflichen Änderungen bleiben die getroffenen Vereinbarungen geltend.“ Mehr steht dazu nicht da.

    Das habe ich auch nicht in Frage gestellt. Aber wenn der Termin von Mac doch noch rechtzeitig abgesagt wird, sind ja keine neuen Kosten entstanden.
     
  11. joda

    joda Well-Known Member

    Das ist doch genau das, was ich meinte, nur, daß Dein KFO die Kosten nicht explizit deckelt. Wenn Du den HKP als Angebot auffasst, sind i.d.R. 10 % mehr noch im Rahmen, so ist es zumindest bei Handwerkerangeboten. Bei weitergehenden Überschreitungen muß dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, vom Vertrag zurückzutreten. Dazu wird es ja vermutlich nicht kommen und es spricht nichts gegen den Vertrag mit Deinem KFO. Sollte etwas Unvorhersehbares notwendig werden, wird er das sicher mit Dir besprechen.

    Das ist schon richtig, aber so ganz astrein wäre das sicher nicht. Ich zumindest schließe Verträge erst, wenn ich mir sicher bin. Und wir reden ja hier nicht über sog. Haustürgeschäfte. Mac hat sich aber ja auch bisher noch nicht geäußert, wie es mit dem KFO besprochen ist und letztendlich geht es uns ja auch nichts an. Er ist sich offenbar sicher, die Zusage zu bekommen, was ich ihm auch sehr wünsche. Aber es gibt dennoch auch immer den anderen Fall... Glaub mir, ich habe mit Versicherungen in anderen Bereichen in letzter Zeit genug erlebt... Da ist nichts unmöglich, erst recht, wenn es um Geld geht....

    Gruß

    joda
     
  12. Mac1977

    Mac1977 Member

    Guten Morgen,

    du kannst einem ja richtig mut machen :-( ... wenn ich nichts bekomme und abgelehnt werde kündige ich auf alle Fälle, auch die selbige für mein Kind, da ich es dann nicht einsehe in etwas zu investieren wo nichts bei raus kommt oder man für alles kämpfen muss. Zumal mir, wie vielen das Geld auch nicht durch das offene Küchenfenster herein fliegt... fraglich ist nur wie man als noch fast taufrischer Familienvater einen HKP in Höhe von fast 7.000Eur binnen zwei Jahren zahlen soll, selbst wenn es Quartalsweise ist... aber das ist ein anderes Thema...das muss hier nicht weiter erläutert werden.

    Nein, die PZV habe ich vom heutigen Zeitpunkt an vor gut 3 1/2 Jahren abgeschlossen und das mit dem Schnarchen und der Apnoe wurde erst jetzt aktuell im Juli festgestellt wobei das nur eine grobe Untersuchung war... weiteres folgt noch.



    Es ist keine Kosmetische Sache, für eine rein kosmetische Sache würde ich es dann in Kauf nehmen alles selbst zahlen/tragen zu müssen. Zudem wird es eh nicht leicht sein als Erwachsener die nächsten 2 Jahre mit Spange und diversen anderen Metallteilen im Mund den Alltag zu bestreiten, da viele in unserer Gesellschaft noch nicht so weit sind diverse Sachen zu akzeptieren.



    Wie mehrmals gesagt...ich reichte meinen Antrag kurz vor den Osterferien ein... da gab es Verzögerungen, danach bekam ich dann die Schweigepflichtsentbindung für den KFO und der sendete Mitte/Ende April die erst duplizierten Unterlagen an den KFO (Gutachter) der für Zusatzvers. tätig ist. Dessen Bearbeitung dauerte dann 4 Wochen, worauf ich Mitte Juni die nächste Schweigepflichtsendbindung für meine Zahnärztin erhielt.
    Hätte der KFO (Gutachter) der Zusatzvers. bereits gesagt das sie das ablehnen hätte ich anstelle der Schweigepflichtsentbindung im Juni bereits das NEIN erhalten oder?

    Mehr als abwarten und auf das GUTE in einer Zusatzvers. zu hoffen bleibt mir leider nicht... denn vorsätzlich würde ich rein logisch schon keine PZV abschließen.

    VG
     
  13. joda

    joda Well-Known Member

    Guten Morgen,

    ich will Dir keine Angst machen. Es machte nur den Eindruck, als wäre es nur eine Frage der Zeit, bis die Zusage kommt. Die ist, egal bei wem, nie sicher. Es kann auch Ablehnungen geben. Aber das ist Dir ja auch klar. Ich verstehe Deine Situation sehr gut. Die Frage der Eigenfinanzierung ist natürlich immer präsent und selbst bei Kostenzusage bleibt genug an Dir hängen. Ich bin aktuell bei rund 70 %, die die PZV übernommen hat. Ist es denn angesichts Deiner Beschwerden überhaupt eine Option, es so zu lassen, mal abgesehen von dem Finanzierungsproblem? Könntest Du ggf.noch teure Zusatzleistungen rausnehmen, wie z.B. Keramikbrackets?

    Dann paßt das ja!

    Das war nur als Beispiel gedacht. Deiner Versicherung ist es aber ehrlich gesagt auch egal, ob es für Dich als Erwachsener schön oder weniger schön ist, Spange zu tragen. Es wird rein nach Sachlage entschieden. Ich meinte es eher so, die PZV ist für Zahngeschichten zuständig. Sollte der Gutachter der Meinung sein, daß es ein knöchernes Problem ist, das dann auch noch in die Zuständigkeit der KK fällt, dann wird es ablehnen. In sofern schaut er nur, ob die medizinische Notwendigkeit im Sinne seiner Versicherungsbedingungen und Zuständigkeit gegeben ist.

    Da müsste ich meine Kristallkugel fragen ;)... Das weiß nur der Gutachter. Ich würde es andersherum sehen, wenn alles so klar wäre, dann hättest Du längst eine Zusage und Dein ZA wäre nicht befragt worden... Es scheint, als gäbe es Anhaltspunkte noch weitergehend zu prüfen. Übrigens handelt es sich bei den Gutachtern um KFOs. Wäre ja denkbar, daß Du einen erwischt hast, der auch nur mit OP behandeln würde.... Waren ja bei Deinen Vorgesprächen immerhin auch drei von vier....

    Leider ist das Deine einzige Option. Ich drücke die Daumen. Auch wenn seriöse Patienten das nicht machen würden, so gibt es sicher viele schwarze Schafe, die versuchen, sich eine Leistung zu erschleichen.

    Mich würde aber noch interessieren, warum Du für Deine kleine Tochter (Alter?) eine solche Versicherung abgeschlossen hast? Hatte es mir selber mal überlegt und bin dann aber zu dem Schluß gekommen, daß das keinen Sinn macht. Normalerweise sollte keine teure Zahnsache in den ersten beiden Lebensjahrzehnten nötig sein und auch KFO würde von der KK übernommen, sofern die KIG paßt und es dann auch wirklich nötig ist. Wenn ich rechne, wie viel Du dann bis dahin gezahlt hast, dann kannst Du auch gleich alles selber tragen. Wären bei meiner Tochter rund 180 € pro Jahr gewesen, also 3600 € bis zum 20. Lebensjahr.... Ohne Berücksichtigung der Prämiensteigerung.... Habe da lieber eine private Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen, die deutlich günstiger ist, wenn man sie früh abschließt, aber das ist ein anderes Thema.

    Gruß

    joda
     
  14. Imp

    Imp Member

    Das hoffe ich doch! Sie meinte zu mir, dass sie bei der Auflistung eher vom Worst Case ausgegangen ist. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es eigentlich nicht großartig mehr werden dürfte.

    Ich glaube ja, dass sich die wenigsten dazu äußern werden außer denjenigen, die man gut kennt. Und die werden auch nur aus Neugierde nachfragen, was ja auch okay ist. Ich sehe das erst mal gelassen und hoffe, dass ich mich nicht irren werde.

    Das klingt schon logisch. Für mich klingt es eher nach einem Grenzfall, zu dem sich noch mehr Information benötigt haben. Oder nach einem übereifrigen Sachbearbeiter, der Mitarbeiter des Monats werden möchte. ;)

    Das habe ich mich auch schon gefragt. Alternative wäre meines Wissens nach nur, ständig eine Schiene zu tragen, um den Beschwerden entgegen zu wirken. Eine Dauerlösung ist das natürlich nicht, und normal sprechen kann man damit leider auch nicht, auch wenn die Aussprache mit der Zeit besser wird. An Zusatzleistungen zu sparen wäre natürlich auch eine Möglichkeit, aber ich vermute, dass unterm Strich immer noch ziemlich viel übrig bleibt.

    :D

    Hui, da sind dann selbst die Zusatzleistungen des KFO noch locker drin, wenn man selber zahlt – und die Versicherung übernimmt ja auch nicht 100%.
     
  15. joda

    joda Well-Known Member

    Hallo Mac,

    hast Du inzwischen einen hoffentlich positiven Bescheid der Versicherung bekommen? Die genannten Fristen sind ja inzwischen vorbei. Wie ist der Stand?

    Gruß

    joda
     
  16. Mac1977

    Mac1977 Member


    Hallo Joda,

    ich habe mitte August von meiner Zusatzvers. vorerst eine Ablehnung bekommen.
    Nach einem Telefonat mit der Frau, die meinen Fall betreut ist eine Ablehnung zuerst einmal keine Absage in dem Sinne das sie nicht zahlen wollen.

    Lt. Aussage dieser Frau soll es in meinem Fall so sein, dass der KFO meiner Zusatzversicherung mich nochmals auf die Möglichkeit der Operation hinweist
    die wie bekannt auch die KK zahlen würde, jedoch wurde hier expliziet auf eine andere OP hingewiesen.
    Desweiteren wurden mir zwei Alternativen zur OP aufgezeigt, wie Extraktion von Prämolaren oder den Einsatz einer Distalisierungsapparatur.

    Nun musste ich natürlich wieder schriftlich mitteilen das ich keine OP wünsche und der KFO musste seinen HKP um die Distalisierungsapparatur erweitern
    bzw. die Alternative der Prämolarenextratktion (zwei Stück ingesamt).

    Da der KFO der Zusatzvers. nun noch bis Ende dieser Woche in Urlaub ist, ich nun ab Sept. im 6.Monat der Bearbeitungszeit stecke soll ich nun wohl bis
    Ende KW37 oder Mitte KW38 Bescheid bekommen.

    Wohl muss mich die Zusatzversicherung auf solche Alternativen abseits des KFO HKP machen damit ich bei einem späteren nicht zufriedenstellenden Ergebnis
    nochmals Geld möchte oder so in der Art.

    Nun heißt es wieder abwarten und Tee trinken :-(

    Jedoch habe ich mich auf die Aussage dieses Mal verlassen und mir für Ende Sept. 22.09. (Einsetzen der Separiergummis), 25.09 (Bandanprobe und Microimplantate
    werden gesetzt) und 29.09. (einsetzen der GNE) bereits Termine ausgemacht, die ich auch wahrnehmen werde.
    Denn bis dato könnte ich schon seit 4 Monaten in Behandlung sein und hätte daher schon gut was hinter mir! Länger möchte ich es jetzt nicht auf die lange Bahn
    schieben zumal es für meine Gesundheit ist.

    VG
     
  17. joda

    joda Well-Known Member

    Hallo Mac,

    das sind ja leider keine guten Nachrichten. Es ist genau das eingetreten, mit dem ich gerechnet hatte. Man möchte die ganze Sache auf die OP-Schiene schieben und sich so der sonst fälligen Zahlungsverpflichtung entziehen.

    Ich will ja nicht schwarz malen, aber das klingt mehr nach Besänftigung des anrufenden Kunden. Wenn Du eine Absage bekommst, dann heißt das natürlich erstmal, daß die Kosten nicht übernommen werden. Laß Dir da keinen Bären aufbinden. Ich kenne es sowohl von "unserer" Versicherung, als auch von anderen, daß da im Falle einer Zahlungsbereitschaft ein Zusagebescheid mit Einschränkungen verschickt wird. Da würde z.B. jede weitere Kostenübernahme ausgeschlossen, wenn ohne OP oder mit anderen Apparaturen behandelt wird. Im übrigen finde ich es etwas eigenartig, daß ein Gutachter-KFO den HKP derart anzweifelt, daß er andere Apparaturen vorschlägt... Denn, egal welche Apparaturen Dein KFO jetzt im HKP aufführt, wenn die Zusage gegeben wurde, muß die Versicherung zahlen, auch wenn später völlig andere Dinge eingesetzt werden. In den Bedingungen steht ganz klar, daß vor Behandlungsbeginn beantragt werden kann, nicht muß... Sprich, wenn es anders läuft, als gedacht, oder teurer wird, aus der Nummer kommen sie nicht mehr raus. Insofern ist die Nennung der anderen Apparaturen überflüssig. Und Dein KFO wird sich da sicher nicht reinreden lassen, zumal er ja ohne das Ziehen gesunder Zähne auskommen will.

    Und wenn der Gutachter zum einen auf die OP-Notwendigkeit mit dem Ziel der KK-Zahlungsverpflichtung verweist und dann gleichzeitig andere Apparaturen für eine Behandlung ohne OP nennt, macht er sich selber unglaubwürdig.

    Sorry, wenn ich das so schreibe, aber mein Bauchgefühl sagt mir, daß Du alles andere als kurz vor der Zusage stehst. Ich bin sogar soweit zu sagen, daß diese nicht kommen wird... Ich würde mich natürlich freuen, wenn ich mich irre, aber meine Erfahrungen mit Versicherungen sagen mir leider etwas anderes.

    Falls Du nicht gewillt bzw. nicht in der Lage bist, die Behandlung notfalls komplett aus eigener Tasche zu zahlen, kann ich Dir nur den guten Rat geben, die Einsetztermine zu verschieben, wenn Du bis dahin keine Zusage hast. Wenn mit der Dehnung begonnen wurde, kannst Du definitiv nicht mehr abbrechen und auch nach Abschluß und Abheilung der Dehnung, wirst Du nicht abbrechen können, da der Biss dann überhaupt nicht mehr passen wird. Da ist es nebensächlich, wenn Du es nicht noch länger rauszögern willst.

    Es ist eben offenbar nicht nur eine Frage der Zeit, wann die Zusage kommt, sondern, ob diese überhaupt erteilt wird. Verlaß Dich nie auf mündliche Zusagen von Versicherungen, schon gar nicht, wenn Du erstmal eine Ablehnung erhalten hast.

    Nimm es mir nicht übel, ist nur als Tipp gemeint. Ich drücke Dir die Daumen.

    Gruß

    joda
     
  18. Mac1977

    Mac1977 Member

    Guten Morgen Joda,

    mit vielen Versicherungen macht man Dies und Das mit, vor allem in der Bananenrepublik Deutschland.

    Der Gutachter hat nicht auf die Notwendigkeit verwiesen!
    Er teilte mit das die Möglichkeit einer Operation durch Zahlung der GKV gegeben wäre.
    Sollte man keine Operation wünschen gäbe es zwei Alternativen, die der Prämolarenextraktion oder die einer Distalisierungsapparatur.

    Das ich keine Operation wünsche habe ich mitgeteilt und der HKP beinhaltet nun noch die Alternativen.

    Ich denke auch das der KFO das so machen wird, wie er es für richtig hält und ich wäre schön doof mir gesunde Zähne ziehen zu lassen. Da muss man auf den KFO vertrauen.

    Ob mich die Frau, die für mich zuständig ist besänftigen wollte ist mir aktuell ehrlich gesagt nach dieser langen Zeit auch schon egal.
    Denn fest steht für mich, welche Schritte ich gehen werde, sollte das Ganze nach einer Bearbeitungszeit von 5,5 Monaten dennoch nicht gezahlt werden!
    Hier würde dann nicht einmal mehr das mündliche Wort eines Telefonats mit der Sachbearbeiterin der Wahrheit entsprechen!

    Dass der Zusatzversicherer bei einer NICHT Zahlung oder dergleichen wohl damit rechnen muss, nicht einen, nicht zwei sondern mehr Kunden zu verlieren wird wohl dennoch eine kleine Spur hinterlassen.

    Wie ich es zahlen soll weiß ich aktuell nicht, habe ja Familie und sonstige Belastungen.... die eigene Tasche ist nicht immer so voll.

    Zudem schließt man als gutgläubiger Kunde nach Testurteilen und Testberichten eine Zusatzversicherung ab, um Fall der Fälle eine Leistung zu erhalten!
    Ich hätte ja nichts gesagt wenn es nur eine kosmetische Sache wäre, die eh ausgeschlossen wäre ABER wenn es medizinisch notwendig ist, man nicht auf den Wunsch des Kunden einer nicht gewollten Operation (zwei OPs mit Risiken) eingeht, benötige ich KEINE Zusatzversicherung.
    Letzten Endes macht man Dinge nicht aus Jux und Tollerei sondern weil sie für die Gesundheit sind!!!

    Ich warte jetzt einmal WIEDER ab, dann sind insgesamt 5,5 Monate Bearbeitungszeit rum und kann dann immer noch entscheiden.

    VG
     
  19. joda

    joda Well-Known Member

    Hallo Mac,

    ich kann Deine Verärgerung sehr gut verstehen.

    Sorry, aber es ist einer Versicherung völlig egal, wenn Kunden nach Ablehnung ihren und die Verträge der Familie kündigen. Die Drohungen hören die ständig, weil es das einzige, leider aber auch wirkungslose Druckmittel der Kunden ist. Unterm Strich fahren die so noch immer billiger.... Und Versicherungen leben leider davon, daß alle Kunden zahlen und nur wenige Leistungen beziehen.

    [QUOTE="Mac1977, post: 42842, member: 4622"Ich warte jetzt einmal WIEDER ab, dann sind insgesamt 5,5 Monate Bearbeitungszeit rum und kann dann immer noch entscheiden.[/QUOTE]

    Wie schon gesagt, wollte ich Dir nur davon abraten, wenn die private finanzielle Situation eine komplette Selbstzahlung nicht zulässt, mit der aktiven Behandlung zu beginnen. Bei den bei Dir geplanten Maßnahmen kannst Du definitiv ohne große Bissprobleme zu bekommen, nicht abbrechen, sprich die im HKP genannte Summe müsstest Du dann stemmen.

    Halte uns auf dem Laufenden. Ich drücke die Daumen

    Gruß

    joda
     
  20. Mac1977

    Mac1977 Member

    Guten Morgen allerseits,

    nach 22 Wochen "Papierkrieg" Telefonaten, Faxnachrichten uvm. ist es nun wirklich geschafft und mir liegt erfreulicher Weise eine Zahlungszusage der Zusatzversicherung vor :)
    Es gibt zwar im HKP noch ein paar Abzüge, die so lt. GOZ Ziffer noch nicht übernommen werden bzw. zuzahlungspflichtig sind. Jedoch hat die Zusatzversicherung diese Punkte erläutert wie diese auszusehen haben damit auch diese bezuschusst sind.
    Auch werden Faktoren über 2,3 bis 3,5 auf diversen GOZ Ziffern übernommen, wenn diese entsprechend wie bereits im HKP auch auf der Rechnung vom KFO einschlägig begründet werden.

    Alles in Allem wurden seitens der Zusatzversicherung vorerst Zahlungen von knapp 1.000EUR gestrichen, wobei sie sich an den verbleibenden
    rund 6.000EUR mit entsprechend ausgewiesenem Beitragssatz beteiligen werden.

    Grob überschlagen bin ich nach den genannten Abzügen etc. bei 40% die ich selbst zu tragen habe, was sich jedoch noch reduzieren kann.

    Ihr könnte euch nicht vorstellen was das nun für eine Erleichterung ist, wenn man eine Zusage hat.

    Somit kann es dann am 22.09. los gehen... habe zwar auch etwas Respekt vor der Ganzen Sache aber es wird schon werden.

    VG

    Mac
     

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