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Zahnspangen.CC Forum / Feste Zahnspangen / Behandlungsdauer 6 Jahren? Kann jemand mir helfen?
Autor Mitteilung
Rick

registriert
# Gesendet: 14 Jul 2010 15:24
Antwort 


Mein Sohn (10 Jahre alt) hat eine Zahnlücke. Der Kieferorthopäde sagte, daß der gegenüber stehende gesunde Zahn gezogen werden muß (wg. der Symmetrie), und alle Zähne langsam verschoben werden müssen, um die Lücke zu schließen. Es muß 2 mal behandelt werden und es dauert bis zu 6 Jahren, bis die 2te Behandlung abgeschlossen wird.

Mich irritiert seine Aussage, daß es 2 mal nach einander gemacht werden muß und es 6 Jahren dauern kann. Er sagte uns auch, daß die Krankenkasse nur 80% der Kosten übernimmt und wir selber 20% der Kosten zahlen müssen, ohne uns zu sagen, daß das Geld nach der erfolgreichen Behandlung zurückerstattet wird -- Heißt das, daß er schon heute plant, daß die erste Behandlung scheitert, so daß wir das Geld verlieren und er noch eine zweite Behandlung starten muß?

Nachdem ich das von meiner Frau gehört habe, habe ich sofort einen deutschen Arbeitskollege (ja, ich bin Ausländer) gebeten, den Kieferorthopäde anzurufen und ihm sagen, daß wir noch Bedenkzeit brauchen. Ich wollte noch eine zweite Meinung holen. Der Kollege berichtete mir, daß der Arzt am Telefon verärgert war und sagte, daß ich doch selber zu seiner Praxis gehen und Bescheid sagen soll.

Der Termin bei einem zweiten Kieferorthopäde kann ich erst am 29.7. machen. Trotz meiner ausdrücklichen Bitte um Bedenkzeit habe ich jetzt eine Rechnung von ihm bekommen, daß die Behandlung bereits gestartet wäre (er hat Abdruck abgenommen). Auch meine Krankenkasse schickte mir ein Schreiben, daß die Kosten übernommen wird, ohne ich überhaupt die Behandlung zugestimmt habe.

Ich habe nicht mal ein Behandlungsplan oder eine Kostenaufstellung je gesehen!

Was soll ich machen? Soll ich seine Rechnung widersprechen und der Krankenkasse Bescheid sagen, daß ich die Behandlung für meinen Sohn noch gar nicht zugestimmt habe? Was ist dann, wenn ich später keine Kostenübernahme bekommen?

Kann jemand mir sagen,

1. ob es üblich ist, daß ein gesunder Zahn gezogen werden muß.

2. ob wirklich 2 Behandlungen bis zu 6 Jahren notwendig ist und ob das üblich ist?

3. bekomme ich mein Geld nach der ersten Behandlung zurück, wenn danach eine zweite Behandlung notwendig ist? Er sprach von 1.500 oder 1.600 Euro Eigenanteil!

Ich danke Euch!

Rick

Trinity

Moderator
# Gesendet: 14 Jul 2010 15:36
Antwort 


1. Kann sein. Das hängt von der Fehlstellung ab. Warum hat Dein Sohn eine Lücke?

2. Das kann man so wirklich nicht beurteilen. Irgendwie klingt das ganze Vorgehen des KFOs aber eher merkwürdig.

3. Eigentlich ist eine Behandlung genau dann abgeschlossen, wenn die Zähne gerade stehen. Das muss auch bei der Krankenkasse hinterher eingereicht werden. Ist mit den beiden Behandlungen vielleicht gemeint, dass er erst eine los und dann eine feste Spange bekommen soll? Das wäre nicht so ünüblich zählt aber als eine Behandlung.

Hast Du bereits etwas unterschrieben bei dem KFO? Wenn nicht, hat der KFO kein Recht einfach die Sachen bei der KK einzureichen. Meines Erachtens solltest Du bei der KK anrufen und dort die Sachlage klären und von dem KFO Abstand nehmen. Ich finde das Vorgehen eigentlich inakzeptabel.

Ausserdem gehen die Rechnungen eigentlich nicht an Dich sondern an die KK - über welche Posten hast Du denn Rechnungen bekommen?

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